Privatgutachten
Ich finde einen Weg und keine Ausrede. Sie erhalten von mir eine fachliche Beurteilung des vorgefundenen Schadenbildes und ich zeige Ihnen geeignete Möglichkeiten diesen effizient zu beheben. Mein Ziel ist es über den technischen Sachverhalt aufzuklären, einen Rechtsstreit zu verhindern und die Gegenseite zur gewünschten Handlung zu bewegen. Das Gutachten erfüllt trotzdem immer auch die Anforderungen für eine gerichtliche Auseinandersetzung.
Auftraggeber: Bauherren und Hausbesitzer, Mieter und Vermieter, Hausverwaltungen
Schiedsgutachten
Sie haben einen Bauvertrag geschlossen und nun kommt es zum Konflikt? Lassen Sie uns das Problem gemeinsam lösen. Als unabhängiger und unparteiischer Sachverständiger berate ich Sie zum Sachverhalt und Sie erhalten eine verbindliche Klärung Ihrer Streitfrage. Haben Sie hierzu eine Schiedsvereinbarung getroffen, ist das Ergebnis für alle Parteien bindend. Auch ein Gericht ist an die im Schiedsgutachten getroffene Tatsachenfeststellung gebunden. Schiedsgutachten können somit Rechtsstreitigkeiten wesentlich abkürzen.
Auftraggeber: Besteller und Unternehmer eines Werkvertrags
Gerichtsgutachten
Je nach Verfahrensart ist meine Tätigkeit als Sachverständiger durch die entsprechende Prozessordnung geregelt. Die Erstellung meines Gutachtens erfolgt daher genau nach der Aufgabenstellung des Beweisbeschlusses, der vom Gericht nach Antragstellung / Klageerhebung erlassen wurde.
Auftraggeber: Richter oder Staatsanwälte
Post-Anschrift:
Oberwaldstraße 16, 63538 Großkrotzenburg